Die Digitalisierung am Point of Sale schreitet unaufhaltsam voran. Ob digitale Menükarten in der Gastronomie, Begrüßungsbildschirme im Unternehmensfoyer oder Informationsdisplays in Hotels – digitale Anzeigesysteme sind hocheffiziente Werkzeuge für die Kundenkommunikation. Bei der Auswahl der passenden Technologie wird ein zentraler Faktor jedoch häufig übersehen: der Datenschutz. Viele der weltweit genutzten Systeme stammen von US-amerikanischen Anbietern. Was in der Praxis komfortabel erscheint, entpuppt sich im Hinblick auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht selten als rechtliche Grauzone oder gar als direkter Verstoß.
Die Unterschiede im Datenschutz zwischen den USA und Europa
Der primäre Grund, warum eine US-Software im europäischen Raum oft Probleme bereitet, liegt in den grundlegend verschiedenen Rechtsauffassungen zum Thema Datenschutz. Während in der Europäischen Union die DSGVO das Recht des Individuums auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht schützt, gilt in den USA ein kommerzieller und sicherheitsorientierter Ansatz.
Sobald eine Digital Signage Software Daten verarbeitet – und sei es nur die IP-Adresse des Anzeigegeräts, Telemetriedaten oder personenbezogene Daten bei der Nutzeranmeldung im Dashboard, müssen die strengen EU-Richtlinien eingehalten werden.
Bei US-Unternehmen greifen jedoch nationale Gesetze wie der FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act) oder der CLOUD Act. Diese Gesetze verpflichten amerikanische IT-Anbieter dazu, staatlichen Behörden auch dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewähren, wenn sich die Server physisch in Europa befinden. Aus Sicht des europäischen Datenschutzes liegt damit kein angemessenes Schutzniveau vor.